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Kleines Ladenlokal in der Ulricher Straße!

ImmoNr
1124
Objektart
Büro/Praxen
Objekttyp
Bürofläche
Vermarktungsart
Miete
Ort
Soest
Land
Deutschland
Bürofläche
ca. 58 m²
Gesamtfläche
ca. 58 m²
Anzahl Zimmer
3
Anzahl Badezimmer
1
Befeuerung
Gas
Etagenzahl
1
Außen-Provision
1,5 Kaltmieten zzgl. 19% MwSt.

Zur Immobilie

In einem ruhigen denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshaus, das 1993 umgebaut wurde, steht dieses kleine Ladenlokal im Erdgeschoss zur Vermietung. Die Gesamtfläche beträgt ca. 58m². Den großen Hauptraum betritt man durch die Eingangstür. Von dem Raum aus gelangt man in einen ca. 13m² großen Raum und einen weiteren Raum mit rund 11m² in dem eine Küche untergebracht werden kann.
Der auffällige Eingangsbereich und die großen Fenster können gut für Werbezwecke genutzt werden. Das Gebäude steht direkt an der Urlicher Straße. Der laufende Verkehr aus der Innenstadt führt täglich dutzende Fahrzeuge und Passanten an dem Haus vorbei.
Bezüglich der Renovierung und Gestaltung der Räume kann zwischen Vermieter und Mieter eine individuelle Einigung getroffen werden.

Nutzen Sie Ihre Chance und mieten Sie nicht nur Büro- / Praxisräume sondern auch eine gute Werbefläche.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Das Haus befindet sich in der Ulricherstraße im Zentrum von Soest.
Fußläufig erreichen Sie in wenigen Minuten Schulen, Ärzte, Apotheken und alle Geschäfte des täglichen Lebens.

Bitte senden Sie uns Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt, und nicht an Dritte weitergereicht. Sie dienen lediglich der Kontaktaufnahme zu dieser Anfrage.
Unsere Datenschutzbestimmungen finden Sie unter folgendem Link: https://www.werthschulte.eu

Alle Angaben zum Objekt basieren auf Informationen des Eigentümers. Alle Angaben ohne Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Für Daten Dritter übernehmen wir keine Haftung. Das Angebot ist nur für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Weitergabe verpflichtet zur Zahlung von Schadenersatz, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss kommt und dieses Angebot provisionspflichtig ist. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande.

GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Bernd Werthschulte Immobilien, Inh. Herr Bernd Werthschulte, nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.

Nutzungsart
Gewerbe
Energieausweis
es besteht keine Pflicht!

Ihr Ansprechpartner

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