Immobilie geerbt - Das sollten Sie beachten

Als Erbe eines Hauses oder einer Wohnung stehen Sie vor einer wichtigen Entscheidung: Verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen? Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile, aber wie können Sie sicher sein, dass Sie die beste Wahl treffen? Wir geben Ihnen Tipps.

Lassen Sie den Wert bestimmen

Der erste Schritt bei der Entscheidungsfindung ist die Ermittlung des Immobilienwertes. Hierbei ist ein Makler, der sich sowohl in der Materie als auch in der Region auskennt, von unschätzbarem Wert. Die Lage der Immobilie ist ein wichtiger Faktor, daher ist es wichtig, dass der Makler die Region gut kennt. Es gibt verschiedene Verfahren, um den Wert einer Immobilie zu ermitteln, je nach Art der Immobilie und ihrer Nutzung:

  • Beim Vergleichswertverfahren wird die Immobilie mit ähnlichen Objekten in der Region verglichen.
  • Beim Sachwertverfahren wird der Wert der Immobilie anhand des Wiederbeschaffungswertes ermittelt.
  • Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn der Ertrag im Vordergrund steht, zum Beispiel bei vermieteten Wohnungen oder Ladenlokalen.

Ein seriöser Immobilienmakler kann Ihnen helfen, den Wert Ihrer Immobilie genau zu bestimmen und Sie bei der Entscheidung, ob Sie verkaufen, vermieten oder selbst bewohnen wollen, unterstützen.

Welche Kosten kommen auf Sie als Erbe zu?

Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob sich das geerbte Haus in einem eher schlechten oder renovierungsbedürftigen Zustand befindet. Möglicherweise sind Investitionen notwendig. Außerdem sollten Sie prüfen, ob der Erblasser das Haus schuldenfrei hinterlassen hat. Denn als Erbe übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten, die mit der Immobilie verbunden sind. Es kann zum Beispiel sein, dass das Haus mit einer Hypothek oder einer Grundschuld belastet ist. Neben diesen finanziellen Aspekten müssen Sie auch die laufenden Kosten berücksichtigen.

Auch wenn es in der Zeit der Trauer schwerfällt, sollten Sie sich als Erbe so schnell wie möglich einen Überblick über die aktuelle Situation verschaffen. Im Erbrecht ist es nämlich nicht möglich, ein Erbe nur teilweise anzutreten. Sie müssen sich entscheiden: ganz oder gar nicht.

Wenn Sie die Erbschaft ausschlagen wollen, sollten Sie damit nicht zu lange warten, denn das Erbrecht sieht dafür nur eine Frist von sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls vor. Liegt ein Testament vor und sind darin Personen bedacht, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind, beginnt die Frist erst mit der Eröffnung des Testaments.

Zurück zur News-Übersicht

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Melden Sie sich heute kostenlos an und werden Sie als erster über neue Updates informiert.

Vielen Dank!

Ihre Anmeldung für unseren Newsletter war erfolgreich.